Das Finanzgericht ist in Baden
Das Finanzgericht ist in Baden-Württemberg zuständig für
- Steuer- und Abgabenangelegenheiten,
- Kindergeldangelegenheiten sowie
- Zoll-, Verbrauchssteuer- und Finanzmonopolsachen.
Das Finanzgericht ist in erster Instanz zuständig für Klagen
gegen Entscheidungen der Finanzbehörden (Finanzamt, Hauptzollamt,
Oberfinanzdirektion, Finanzministerium), soweit es sich um Steuer- und
Abgabenangelegenheiten handelt. Voraussetzung ist, dass sich der Sitz der
Finanzbehörde in Baden-Württemberg befindet. Das Finanzgericht kann auf Antrag die
Vollziehung von Abgabenbescheiden aussetzen.
Im Bereich Kindergeld ist das Finanzgericht erstinstanzlich
zuständig für Klagen gegen Bescheide, die das Kindergeld betreffen.
Der Bürger kann beim Finanzgericht als Kläger oder Antragsteller selbst
Klage erheben oder Anträge stellen. Es ist keine Vertretung durch einen Rechtsanwalt,
Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater vorgeschrieben. Das
Finanzgericht entscheidet über Klagen durch Urteil oder Gerichtsbescheid, über Anträge
durch Beschluss.
Entscheidungen des Finanzgerichtes können nur im Rahmen der von den
Gesetzen vorgesehenen Rechtsmittel vom Bundesfinanzhof mit Sitz in
München auf ihre Richtigkeit geprüft werden. In diesem Fall müssen Sie
sich durch einen Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater vertreten lassen.