Amtsärztliche Untersuchung
in folgenden Bereichen:
Untersuchungen für den öffentlichen Dienst
- Einstellungsuntersuchungen von Beamten
- Verbeamtung auf Lebenszeit
- Überprüfung der Dienstfähigkeit von Beamten (Auftrag einer Behörde)
- Bestätigung der Notwendigkeit von Heilverfahren für Beamte
Untersuchungen im Auftrag von Gerichten/Gerichtsärztlicher Dienst
- Verhandlungsfähigkeit
- Haftfähigkeit
- Probenahme bei Abstammungsgutachten
- Betreuungsgutachten
- Geschäftsfähigkeit
- Unterbringungsbedürftigkeit
Untersuchungen im Auftrag der Verkehrsbehörde
- vorzeitige Führerscheinerteilung: Klasse L, Klasse B
Untersuchungen für Sozial- und Jugendämter
- Überprüfung der Leistungsfähigkeit
- Notwendigkeit kostenaufwändiger Ernährung
- Notwendigkeit von Hilfsmitteln
- Landesblindenhilfe
- Eingliederungshilfe
- Behandlungsnotwendigkeit bei Asylbewerbern
- Pflegegeldgutachten (siehe Fachbereich Soziales)
Andere Untersuchungen des amtsärztlichen Dienstes
- Prüfungsrücktritte
- Reisefähigkeit von Asylbewerbern
- Schülereinzelbeförderung
- Sportbefreiung für die Schule
- Bescheinigungen für das Finanzamt
Zuständige Stelle
das Gesundheitsamt
Gesundheitsamt ist,
- wenn Sie in Stuttgart, Mannheim oder Heilbronn wohnen: die jeweilige Stadtverwaltung
- ansonsten: das Landratsamt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Behörde oder Einrichtung, die die Untersuchung in Auftrag gibt, muss einen schriftlichen Auftrag erteilen.
Verfahrensablauf
Vor der Untersuchung müssen Sie einen Termin mit der Anmeldung des fachbereichs gesundheit (Tel. 07571-102-6401) vereinbaren. Die Untersuchung wird zum vereinbarten Termin durchgeführt.
Der amtsärztliche Dienst befragt Sie zu Ihrer bisherigen Gesundheitsgeschichte, nach Arztberichten und zu eventuellen aktuellen Beschwerden. Darauf folgt eine ärztliche Untersuchung. Dazu gehören meist auch ein Seh- und Hörtest und eine Urinprobe.
Wenn notwendig, kann der Amtsarzt auch weitere Untersuchungen durch Fachärzte veranlassen.
Der Auftraggeber erhält eine Stellungnahme, ein Gesundheitszeugnis oder – wenn nötig – ein ausführliches Gutachten.
Hinweis: Unter Umständen kann die amtsärztliche Untersuchung auch als Hausbesuch durchgeführt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- ärztliche Unterlagen (wenn vorhanden)
- schriftlicher Untersuchungsauftrag (falls er noch nicht beim Gesundheitsamt vorliegt)
- bei Minderjährigen: zusätzlich Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Tipp: Erkundigen Sie sich bereits bei der Terminvereinbarung, ob weitere Unterlagen von Ihnen benötigt werden.
Kosten
Je nach Untersuchungsanlass fallen unterschiedliche Gebühren für die Untersuchung an.
Bitte erkundigen Sie sich bereits bei der Terminvereinbarung über entstehende Kosten.
Rechtsgrundlage
- Gebührenverordnung des zuständigen Landratsamtes beziehungsweise der Stadtverwaltung
- Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)