Heimaufsichtsbehörde im Landkreis Sigmaringen
Vorrangige Aufgabe der Heimaufsicht ist es die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse der Heimbewohner vor Beeinträchtigungen zu schützen.
Weiterhin ist die Heimaufsicht für die Beratung und Überwachung aller Altenpflegeheime und der Heime für erwachsene Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen im Landkreis zuständig.
Dazu finden regelmäßig unangekündigte Überprüfungen in den Heimen statt.
Gesetzliche Grundlagen für die Tätigkeit der Heimaufsicht sind:
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das Landesheimgesetz für Baden-Württemberg (LHeimG)
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die Landesheimbauverordnung (LHeimBauVO),
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die Landesheimmitwirkungsverordnung (LHeimMitVO) und
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die Landesheimpersonalverordnung (LHeimPersVO).
Für die Bewohner und deren Angehörige, für die Bewohnervertreter (Heimbeirat, Fürsprechergremium und Heimfürsprecher) sowie für die Träger der Heime ist die Heimaufsichtsbehörde Ansprechpartner.
Bereits bei der Planung von neuen Heimen sowie bei Sanierungsmaßnahmen wirkt die Heimaufsicht mit.
Ausführliche Informationen können Sie über den Link zum Ministerium für Arbeit und Soziales erhalten.
Sitz der Heimaufsicht:
Landratsamt Sigmaringen
Fachbereich Gesundheit
Hohenzollernstraße 12
72488 Sigmaringen
Ansprechpartner:
Brigitte Oßwald
Tel. 07571/102-6418
Fax 07571/102-6499
Mail brigitte.osswald@lrasig.de
Christine Pfeifer
Tel. 07571/102-6424
Fax 07571/102-6498
Mail christine.pfeifer@lrasig.de
Kay-Florian Hauswurz
Tel. 07571/102-6405
Fax 07571/102-6499
Kay-Florian.Hauswurz@lrasig.de
Karin Arends
Pflegefachkraft der Heimaufsicht
Tel. 07571/102-6404
Fax 07571/102-6499
Mail karin.arends@lrasig.de
Termine bitten wir vorab telefonisch zu vereinbaren.
Pflegestützpunkt Landkreis Sigmaringen, Hauptstr. 116, 88512 Mengen,
Telefon 07572/71373-68 claudia.krall@lrasig.de
Telefon 07572/71373-72 elisabeth.woelke-braendlin@lrasig.de
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
keine Angaben
Verfahrensablauf
keine Angaben
Fristen
keine Angaben
Erforderliche Unterlagen
keine Angaben
Kosten
keine Angaben
Hinweise
keine Angaben
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch das Landratsamt Sigmaringen. Stand 27.06.2011