Die Neue Einschulungsuntersuchung
Die Ärzte/innen des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes (hier Fachbereich Gesundheit) und ihre sozialmedizinischen Assistentinnen (SMA`s) führen diese Untersuchungen zum Teil in den Kindergärten (SMA`s) und zum Teil im Fachbereich Gesundheit (Ärzte/innen) durch.
Der erste Schritt findet bereits 1 ½ bis 2 Jahre vor der Einschulung statt. Die Untersuchung hat das Ziel, einen Förderbedarf bei Kindern frühzeitig zu erkennen und eine entsprechende Förderung zu empfehlen, um so eine spätere Sonderbeschulung bzw. schlechtere Bildungschancen dieser Kinder zu vermeiden. Für Kinder, welche in diesem Alter bereits die nötige Schulreife besitzen, ist eine frühere Einschulung möglich. Der Stichtag zur regulären Einschulung (Schulpflicht) ist der 30.09. des entsprechenden Jahres, an dem das Kind das 6. Lebensjahr vollendet.
Im zweiten Schritt der Einschulungsuntersuchung werden nur noch die Kinder schulärztlich untersucht, bei denen noch Abklärungsbedarf besteht.
Die genauen Inhalte der Untersuchung sowie Antworten auf häufig dazu gestellte Fragen finden Sie auf der Webseite des Sozialministeriums.
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in Sigmaringen
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