Schülerbeförderung im Landkreis Sigmaringen
Schulkinder, die nicht in der Nähe ihrer Schule wohnen, sind oft darauf angewiesen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Unterricht zu kommen. Damit Schüler und ihre Eltern nicht für die gesamten Kosten aufkommen müssen, erhalten sie vom jeweiligen Stadt- oder Landkreis in der Regel einen Zuschuss zu den Kosten. Die Regelungen treffen die Stadt- und Landkreise in eigener Zuständigkeit.
Zugehörige Leistungen
Freigabevermerk
Dieser Text wurde freigegeben durch das Landratsamt Sigmaringen. Stand: 26.01.2010